Unsere Aktivordnung

Die Erfahrung hat gezeigt, dass wir die meisten Beitrittserklärungen unmittelbar nach einer Kampagne erhalten, da oftmals nur der Spaß gesehen wird und nicht die Arbeit, die für uns Aktiven dahinter steckt.

Um den neuen Mitgliedern die Möglichkeit zu geben einen Einblick zu bekommen und uns kennenzulernen, gibt es ein Schnupperjahr.

Das Schnupperjahr dauert eine Kampagne. In dieser Zeit muss man mindestens an fünf Veranstaltungen, darunter zwei auswärtige Umzüge, teilnehmen. Wenn danach keine Einwände von Mitgliedern kommen, wird in der Vorstandschaft über eine aktive Mitgliedschaft abgestimmt. Nach einer Hexentaufe, die mit einem Hexenhieb bekundet wird, ist man dann aktives Mitglied.

Von einem aktiven Mitglied erwarten wir, dass es sich in den Dienst des Vereines stellt und sich an allen Terminen oder Veranstaltungen beteiligt. Ist das aktive Mitglied verhindert, muss es sich mit einer Begründung beim Vorstand abmelden. Beteiligt sich ein aktives Mitglied bei weniger als fünf Auswärtsterminen, fällt es zurück ins Passive und muss sich während eines neuen Probejahres bewähren. Dienste und Arbeitseinsätze sind immer anzutreten oder es muss für Ersatz gesorgt werden. Bei Veranstaltungen soll man sich an die Ordnung und Vorgaben des Veranstalters oder an unsere Ordnung halten. Stört man eine Veranstaltung wird im Vorstand über den Vorfall abgestimmt und entschieden, ob man ins Passive zurückfällt.

Für uns als Aktive des Vereins ist es eine Ehre, das Gardekostüm oder die Hexenkluft zu tragen.

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